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Derzeit bekannte Statistik der getöteten Hunde

Pitbullartige Hunde, die keinen Stammbaum nachweisen können, werden in einem sogenannten, durch das Ministerium für Landbau und Fischerei (LNV) errichteten, Laser- Asiel untergebracht. Der Hund verbleibt dort bis zur Urteilsverkündung. Bis dahin kann ein halbes Jahr vergehen. Der Eigentümer darf keinen Kontakt zum Hund unterhalten. Die Forderung des Staatsanwalts entspricht dem Pitbullgesetz von 1993, was bedeutet, dass der Hund aus dem Verkehr gezogen wird. Den Halter erwartet eine Geldbuße oder Gefängnisstrafe und der Hund wird getötet.

Die Tötungen der Hunde haben seit 2000 extrem zugenommen. So wurden getötet:

2000 wurden aufgrund dieses Gesetzes 50 Hunde verschleppt und umgebracht

2004 wurden 218 Hunde verschleppt, davon 197 umgebracht

2005 wurden 415 Hunde verschleppt und 348 umgebracht

2006 wurden 514 Hunde verschleppt, davon 461 umgebracht

 

 

 

Was Recht ist, muss Recht bleiben.

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Andere Länder, andere Sitten und Gebräuche. Das ist etwas, womit wir in jedem Urlaub oder Auslandsaufenthalt zu tun haben. Nicht zuletzt heißt es für jeden Touristen, sich gründlich auf die Gesetze und Gegebenheiten in einem fremden Land entsprechend vorzubereiten. Als pflichtbewusster Hundehalter, kennt man dann auch irgendwann die wichtigsten Adresse, um sich für einen Urlaubsort entsprechend zu informieren. Hier ist es nicht zuletzt, das Auswärtige Amt, das uns als Deutsche über Gefahren und Risiken im Ausland informiert. Nicht zuletzt wird hier auf die Seite www.amtstieraerzte.de verwiesen. Bis vor wenigen Wochen, war allerdings auch hier noch nichts über die R.A.D.-Regel zu lesen. Hier wurde lediglich darauf hingewiesen, das der Import von Pitbulls verboten ist. Auf unsere Bitte, das Risiko, von dem auch Touristen betroffen sind, in vollem Umfang darzustellen, bestätigte man uns, dass es nach Rücksprache mit der Niederländischen Botschaft umgehend